von pieter » Do 02.02.2012 07:36
Hallo Ambrosius,
hier gibt es eine ganz einfache Antwort: Nein, das darf nicht sein!!!!
Auch bei Schülern gilt die Unschuldsvermutung unseres Rechtssystems, auch sie müssen nicht ihre Unschuld nachweisen, wie jeder Bürger in unserem Land, sondern ihre Schuld muss bewiesen werden! Natürlich gehen die Lehrer davon aus, dass den Kindern bei einer solchen Fleißarbeit geholfen wird, aber nachdem Ihr sicher nicht die Relativitätstheorie von Einstein widerlegt habt, ist das Verhalten der Lehrkraft nicht nachzuvollziehen.
Wenn die Lehrkraft die Möglichkeit zur Notenverbesserung eingeräumt hat, dann darf sie nicht einen derartigen Rückzieher machen (keine Zeit!).
Wenn es sich um eine wichtige Note handelt (Hauptfach), dann würde ich meiner Tochter ein Briefchen mitgeben (damit es die Lehrkraft auch wirklich umgehend bekommt) und ihr darin - kurz - die Fakten aufführen, die Du in dem Gespräch hättest anbringen wollen, sowie die beiden obigen Punkte. Und dann den unemotionalen Hinweis, dass Du ansonsten die Angelegenheit mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde klären müsstest.
Ich weiss, dass viele Eltern vor einem solchen Schritt zurück schrecken, aber wenn man auf eine solche Mauer der Ablehnung stößt, bleibt oftmals keine andere Möglichkeit.
Vor allem Eines: Ihr seid im Recht!
Viel Erfolg
pieter
Admin
... notwendiger, rechtlicher Hinweis: In meinen Postings äußere ich meine persönliche Meinung (begründet auf 20-jähriger Erfahrung) und gebe keine medizinischen oder juristischen Statements ab! Man wende sich bei Bedarf an den Hausarzt oder Anwalt!